Schornsteinfeger

Für die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb Ihrer Feuerstätten ist die regelmäßige Überprüfung durch einen zugelassenen Kaminfeger unerlässlich. Die Durchführung hoheitlicher Aufgaben wie Feuerstättenschau, Abnahme neuer Feuerstätten sowie die Durchführung des Kehrbuchs ist der zuständige bevollmächtige Bezirksschornsteinfeger verantwortlich.

In Fischerbach sind folgende Kaminfeger für die Betreuung unserer Gemeinde zuständig:

Bei Fragen oder Terminvereinbarungen können Sie sich direkt an die genannten Fachleute wenden.