Bergbauernprogramm

 
Nach dem sogenannten Bergbauernprogramm besteht die Möglichkeit des Erhalts einer Ausgleichszulage für Bergbauernbetriebe im Ortenaukreis.


Nach der „Richtlinie für die Zahlung einer Ausgleichszulage an Bergbauernbetriebe im Ortenaukreis“ vom 01. Juli 2014 erhalten Bergbauernbetriebe, deren selbstbewirtschaftete Eigentums- und Pachtfläche in der benachteiligten Agrarzone (Nicht-Steillage und Steillage zusammengenommen) zwischen 1,0 und 2,99 ha umfasst, eine Ausgleichszulage von 170 Euro/ha. Gefördert wird dabei nur die Fläche in der Steillage, soweit diese Fläche nicht bereits anderweitig gefördert wird.

Weitere Informationen sowie Antragsunterlagen finden Sie unter: 

Landratsamt Ortenaukreis