Antrag auf Gewährung einer Ausgleichszulage für benachteiligte Agrarzonen
Nach dem sogenannten Bergbauernprogramm besteht die Möglichkeit des Erhalts einer Ausgleichszulage für Bergbauernbetriebe im Ortenaukreis.
Nach der „Richtlinie für die Zahlung einer Ausgleichszulage an Bergbauernbetriebe im Ortenaukreis“ vom 01. Juli 2014 erhalten Bergbauernbetriebe, deren selbstbewirtschaftete Eigentums- und Pachtfläche in der benachteiligten Agrarzone (Nicht-Steillage und Steillage zusammengenommen) zwischen 1,0 und 2,99 ha umfasst, eine Ausgleichszulage von 170 Euro/ha. Gefördert wird dabei nur die Fläche in der Steillage, soweit diese Fläche nicht bereits anderweitig gefördert wird.
Die Antragsunterlagen können im Rathaus abgeholt oder unten auf der Seite heruntergeladen werden.
Wir bitten die Antragsteller die Anträge im Rathaus (Hauptstr. 58 bei Frau Sarah Schwendemann ab 29.08.2023, Di. und Mi. Vormittag) einzureichen. Die Frist zur Einreichung der Anträge läuft bis zum 30. September 2023.
Bürgermeisteramt Fischerbach