Gewährung von Transportkostenbeihilfe für weibliche Rinder

3er Waldanteil hat in vielen Gemeinden des Ortenaukreises, besonders in Tälern und Seitentälern, beträchtlich zugenommen. Er beträgt oftmals bereits 70 % und mehr an der Gesamtgemarkung einer Gemeinde. Zur Enge vieler Täler kommt ihre Hängigkeit von über 30 % und mehr. Sie sind als Problemflächen besonders stark dem Aufforstungsdruck ausgesetzt. Aufgrund der schlechten Preissituation auf dem Rindfleischmarkt wird von vielen landwirtschaftlichen Kleinbetrieben hier die Rindviehhaltung aufgegeben. Landschaftlich schöne Täler werden nicht mehr (landwirtschaftlich genutzt) beweidet. Die Gefahr der Verbuschung ist groß. Die Attraktivität der Täler für den Tourismus nimmt ab.

Auch wenn viele landwirtschaftliche Kleinbetriebe in den Problemgebieten kein Vieh mehr halten, so sind sie oft jedoch bereit, über die Vegetationszeit in den Sommermonaten Rinder in Pension zu nehmen.

Darüber hinaus dient es generell der Tiergesundheit und der artgerechten Haltung, wenn Rinder nicht nur im Stall sondern auch auf der Weide gehalten werden.

Um die Bereitschaft zu fördern, Rinder auf der Weide zu halten und auch Tiere in Pension zu nehmen, gewährt der Ortenaukreis und die Gemeinde Fischerbach eine Förderung nach der "Richtlinie zur Gewährung von Transportkostenbeihilfe für weibliche Rinder".

Danach sind Rinderhalter antragsberechtigt, die weibliche Rinder im Alter von 6 bis 24 Monaten im Schwarzwaldgebiet des Ortenaukreises für mindestens 3 Monate während der Vegetationszeit auf einer Weide halten. Die Transportkostenbeihilfe beträgt max. 45,00 € je Rind (Hin- und Rücktransport) bei einer Entfernung bis 20 km, darüber hinaus 2,00 € je Transportkilometer (Hin- und Rücktransport). Der Höchstbetrag je transportiertes Rind beträgt 80,00 € pro Jahr.

Die Transportkostenbeihilfe wird nur auf Antrag gewährt.

Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Rindes. Mit dem Antragsvordruck sind bis zum 30. September 2023 alle Rinder mit Ohrnummer, Tag des Weidebeginns, die Gemarkung und die Flurstücknummer der Weide, sowie Name und Anschrift des Halters und des Eigentümers der Gemeinde Fischerbach mitzuteilen (Vorlage der Tierpässe oder HIT-Datenbank).
Bei Pensionstieren sind die Tiere in der HIT-Datenbank gemäß den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung (VVVO) zu Beginn der Pension an- und am Ende der Pension abzumelden. Der Transportkostenzuschuss bei Pensionstieren muss in der Gemeinde zur Förderung angemeldet werden, auf dessen Gemarkung die Tiere weiden.

Die Transportkostenbeihilfe wird am Ende der Weidesaison durch den Ortenaukreis gewährt, nach dem der Antragsteller der Gemeinde die Einhaltung der Mindestweidezeit von 3 Monaten mitgeteilt hat und die Einhaltung der Verpflichtung geprüft wurde.

Die Antragsunterlagen können im Rathaus abgeholt oder auch unten auf der Seite heruntergeladen werden.

Wir bitten die Antragsteller die Anträge im Rathaus (Hauptstr. 58 bei Frau Sarah Schwendemann ab 29.08.2023, Di. und Mi. Vormittag) einzureichen.

Die Frist zur Einreichung der Anträge läuft bis zum 30. September 2023.

Bürgermeisteramt Fischerbach


  • Gemeinde Fischerbach
  • Hauptstraße 58
  • 77716 Fischerbach
  • 07832 9190-0
  • E-Mail