Wichtige Informationen
>> aktuelle Corona-Verordnung
>> Verordnung des Sozialministeriums zur Absonderung von mit dem
Virus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen
und deren Haushaltsangehörigen (Corona-Verordnung Absonderung –
CoronaVO Absonderung) Vom 1. Dezember 2020
>> Pressemitteilung Winfried Kretschmann
>> Pressemitteilung Angela Merkel 05.01.2021
>> Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung
>> Übersicht der geschlossenen/offenen Einrichtungen oder Aktivitäten
>> aktuelle Corona-Verordnung Kindertageseinrichtung
>> aktuelle Corona-Verordnung Schule
>> aktuelle Corona-Verordnung Sport
>> aktuelle Corona-Verordnung Einreise
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Virus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen
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Öffnungszeiten des Rathauses
Das Rathaus bleibt geöffnet, das Rathausteam ist zu den angegebenen Öffnungszeiten weiterhin für Sie da.
Montag - Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 13:00 Uhr
Gerne vereinbaren wir auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten.
Aufgrund der derzeit hohen Corona-Infektionszahlen bitten wir jedoch darum, zum Schutz unser Besucher und zum Schutz unser Mitarbeiter Folgendes zu beachten:
1. Soweit es möglich ist, sollen persönliche Besuche im Rathaus derzeit vermieden werden.
Versuchen Sie deshalb zunächst, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per E-Mail unter gemeinde@fischerbach.de oder telefonisch unter 07832/91900 zu kontaktieren.
In dringenden und unaufschiebbaren Fällen, bei welchen ein persönliches Erscheinen notwendig ist, wird empfohlen, einen persönlichen Termin zu vereinbaren, so kommt es nicht zu unnötigen Wartezeiten.
2. Beim Besuch im Rathaus muss eine Alltagsmaske getragen werden. Ein Besuch im Rathaus ist nicht erlaubt, wenn Sie sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten oder Kontakt mit einem Covid19-Infizierten, einem Verdachtsfall oder einer Kontaktperson gehabt hatten oder Sie sogar selbst Krankheitssymptome aufweisen.
Gelbe Säcke erhalten Sie im Eingangsbereich des Rathauses.
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Maßnahmen.
Gemeindeverwaltung Fischerbach
Maßnahmen zur Eindämmung einer Ausbreitung
des Coronavirus
Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung vom 23. Juni 2020 in der Fassung vom 02.11.2020 sind unsere öffentlichen Einrichtungen bis auf Weiteres nur noch eingeschränkt für folgende Nutzungen geöffnet:
Brandenkopfhalle:
- Schulsport
- Spitzensport (Landeskadertraining RSV)
Dach der Vereine:
- BürgerKontaktBüro
- Kindertageseinrichtung „Wunderfitz“
- Musikschule
Schulgymnastikhalle:
- schulische Nutzung
Die Nutzung der Sportplätze für den Vereins- und Privatbereich ist nicht gestattet.
Maskenpflicht
Die baden-württembergische Landesregierung hat eine sogenannte Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr eingeführt. Es muss sich hierbei um keinen medizinischen Mundschutz handeln, sondern kann auch eine selbstgenähte Maske sein, notfalls seien auch Schal oder Tuch ausreichend. Bitte beachten Sie diese Maskenpflicht, da bei Nichteinhalten Bußgelder verhängt werden können.
Wir danken für Ihr Verständnis!
Ihre Gemeindeverwaltung