Das Landratsamt Ortenaukreis informiert:
Tonnagebeschränkung der "Arche-Brücke" auf 7,5 Tonnen
Das Landratsamt Ortenaukreis wird zum 11. März 2019 eine Tonnagebeschränkung der "Arche-Brücke" für den Schwerlastverkehr auf 7,5 t vornehmen.
Die Ortsdurchfahrt Schnellingen wird für den Umleitungsverkehr freigegeben. Von Ortsschild zu Ortsschild erfolgt eine Ausweitung des Tempo 30 Bereichs.
Das Landratsamt Ortenaukreis wird zum 11. März 2019 eine Tonnagebeschränkung der "Arche-Brücke" für den Schwerlastverkehr auf 7,5 t vornehmen.
Die Ortsdurchfahrt Schnellingen wird für den Umleitungsverkehr freigegeben. Von Ortsschild zu Ortsschild erfolgt eine Ausweitung des Tempo 30 Bereichs.