Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2024 – 2028
Die Gemeinde Fischerbach ist aufgefordert, für die Vorschlagsliste des Jugendhilfeausschusses des Ortenaukreises geeignete Personen für die Wahl der Jugendschöffen zu benennen. Der Jugendhilfeausschuss wird daraus resultierend den Amtsgerichten seines Bezirkes geeignete Personen vorschlagen.
Die Vorgeschlagenen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein (§ 35 Abs. 2 JGG).
Interessenten können sich gerne bis zum 31. März 2023 bei Gemeinde Fischerbach, Hauptstraße 38, 77716 Fischerbach bewerben. Ein Formular kann von der Internetseite der Gemeinde Fischerbach www.fischerbach.de heruntergeladen werden.
Auskünfte hierzu erhalten Sie gerne auch telefonisch unter Tel. 9190-16 von Verwaltungsleiterin Claudia Schmid oder auf der Internetseite https://www.justiz-bw.de/,LDE/Startseite/Jus-tiz/Schoeffenwahl+2023 .