Bürgerservice

Agentur für Arbeit

Sie müssen für Ihre Agentur für Arbeit jederzeit über den Postweg erreichbar sein.

Wenn Sie z. B. infolge eines Umzuges nicht oder nur mit einer zeitlichen Verzögerung erreichbar sind, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ein Postnachsendeantrag gewährleistet Ihre Erreichbarkeit nicht.

Übergeordnete Lebenslage: Sonstige Ab- und Anmeldungen

  • Gemeinde Fischerbach
  • Hauptstraße 58
  • 77716 Fischerbach
  • 07832 9190-0
  • E-Mail