Abr. Satzung "Karl-May-Weg, 1. Änderung" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Fischerbach hat in öffentlicher Sitzung am 24.07.2017 beschlossen, die Abrundungssatzung „Karl-May-Weg, 1. Änderung“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern.
Die Änderung der Abrundungssatzung ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Maßgebend ist der Lageplan zur Änderung der Abrundungssatzung in der Fassung vom 24.07.2017.
Ziele und Zwecke der Planänderung
Mit der Änderung der Abrundungssatzung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Garage für das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Flst.-Nr. 93/3 geschaffen werden.
>> Satzung
>> Abwägungstabelle
>> Planzeichnung
>> Begründung
>> Öffentliche Bekanntmachung
Abrundungsatzung rechtskräftig seit: 22.09.2017
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