Bodenrichtwerte
Bekanntmachung der Bodenrichtwerte für die Gemarkung Fischerbach zum 01.01.2022 für Bauland, Bauerwartungsland und landwirtschaftliche Grundstücke
1. Gemäß § 193 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) hat der Gutachterausschuss der Gemeinde Fischerbach die in beigefügter Karte dargestellten Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs und § 12 der Gutachterausschuss-Verordnung (GuAVO) zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt.
2. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).
Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land, gegebenenfalls auch für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet.
Für sonstige Flächen können bei Bedarf weitere Bodenrichtwerte ermittelt werden.
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
3. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.
4. Abweichungen des einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen – wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt – bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswerts von dem Bodenrichtwert.
Bei Bedarf kann nach § 193 BauGB von den Antragsberechtigten ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragt werden.
5. Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen.
6. Ansprüche gegenüber Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.
Die Bodenrichtwerte sind aus beigefügter Karte zu entnehmen.
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Fischerbach hat die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 in seiner Sitzung am 24.03.2022 festgelegt.
Fischerbach, den 29.07.2022
gez. Martin Eitel
Vorsitzender Gutachterausschuss
der Gemeinde Fischerbach