Änderung am Grundbesitz
Gemeindemitteilungen
Grundbesitzänderungen müssen beim Finanzamt angezeigt werden.
Wenn Ihnen Grundbesitz gehört (z.B. ein Einfamilienhaus oder eine Eigenturmswohnung) und sich tatsächliche Verhältnisse ändern, die Einfluss auf ihre Grundsteuer haben, muss dies dem Finanzamt mittels einer "Grundsteueränderungsanzeige“ (Anzeige) gemeldet werden. Die Anzeige muss ohne Aufforderung des Finanzamtes bis zum 31. März des Folgejahres abgegeben werden.
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