LEADER "Lebensqualität durch Nähe"

Kindertagespflege Kinzigtal

Pflege und Demenz

Pflegestützpunkt Ortenaukreis

Der Pflegestützpunkt Ortenaukreis beratet Bürger neutral, kostenlos, individuell, kompetent und umfassend.

Immer mehr Menschen werden älter. Viele erleben das Alter bei bester Gesundheit, andere brauchen vermehrt Unterstützung im Alltag. Oft ist Pflege notwendig. Der Pflegestützpunkt Ortenaukreis hilft Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf sowie den Angehörigen, sich innerhalb des vielfältigen Angebotes an Leistungen zu orientieren. Beispielsweise wird auch darüber aufgeklärt, was ambulant und was stationär möglich ist und bei der Antragstellung geholfen.


Demenzagentur 

Als Fachstelle für Demenz bietet die Demenzagentur spezielle Beratung, Vorträge, Schulung und Begleitung für Angehörige an.

Die Beratungsstellen informieren neutral und unabhängig über sämtliche Pflege- und Hilfsmöglichkeiten aller Anbieter. Es werden Kosten und eine mögliche Finanzierung aufgezeigt. Auf Wunsch wird die notwendige Hilfe vermittelt. Die Beratung ist kostenlos. Für nicht mobile Menschen kann eine Beratung auch zu Hause stattfinden. Träger der Außenstelle Kinzigtal ist die Stadt Haslach.

Die Beratungsstelle wird finanziert aus den Mitteln der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und des Ortenaukreises.

Ansprechpartner des Pflegestützpunktes Ortenaukreis und der Demenzagentur vor Ort sind Petra Springmann und Raphaela Litterst
im Mehrgenerationenhaus, Sandhaasstr.4, in  Haslach,

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.          9:15 – 12:15 Uhr
Mo. und Do.   14:00 – 17:00 Uhr

Kontakt:        
Tel. 07832 99955-220 / -222
Mail: kontakt(at)psp-kinzigtal.de
Homepage: www.pflegestuetzpunkt-ortenaukreis.de


>> Broschüre Pflegestützpunkt Ortenaukreis

>> Flyer Pflegestützpunkt Ortenaukreis



Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Person bevollmächtigt für den Vollmachtgeber alle oder bestimmte Aufgaben zu erledigen. Der Bevollmächtigte wird zum Vertreter im Willen, das heißt, er entscheidet an Stelle des Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden.

In der Vollmacht wird festgelegt, welche Aufgaben übernommen werden sollen wie beispielsweise Gesundheitssorge, Pflegebedürftigkeit, Aufenthalt, Behördenangelegenheiten, Vermögenssorge oder Vertretung vor Gericht.

Ganz wichtig ist die Vollmacht bei sich zu verwahren. Jedoch sollte immer mindestens eine Vertrauensperson darüber informiert sein, dass diese im Notfall zur Verfügung steht und der Bevollmächtigte handlungsfähig ist.


Alle weiteren Informationen sowie Vordrucke einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Bestattungsverfügung finden Sie in folgender Vorsorgemappe:

>> Vorsorgemappe



  • Gemeinde Fischerbach
  • Hauptstraße 58
  • 77716 Fischerbach
  • 07832 9190-0
  • E-Mail