Bebauungsplan "Panoramahisle"
>> Textteil zum Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
>> Begründung zum Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
>> Satzung
>> Planzeichnung
>> Geländeschnitt 1
>> Geländeschnitt 2
>> Umweltbericht
>> Artenschutz
Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Inkrafttreten des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Panoramahisle“
Der Gemeinderat der Gemeinde Fischerbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.12.2020 den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Panoramahisle“ als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan und die Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange wurden gebilligt.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Panoramahisle“ in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan „Panoramahisle“ und die Begründung bei der Gemeinde Fischerbach, Hauptstraße 38, 77716 Fischerbach während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich stehen die Planunterlagen unter www.fischerbach.de zur Verfügung.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung, sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs- und des Flächennutzungsplanes,
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs.
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2, sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Thomas Schneider
Bürgermeister
Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften „Panoramahisle“
Der Gemeinderat der Gemeinde Fischerbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.05.2019 beschlossen, den Entwurf des Bebauungs-plans und der örtlichen Bauvorschriften „Panoramahisle“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze.
Der Bebauungsplanentwurf vom 15.05.2019 und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 15.05.2019, jeweils mit Begründung vom 15.05.2019 einschließlich des Umweltberichtes sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellung- nahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 11.06.2019 bis einschließlich 12.07.2019 bei der Gemeinde Fischerbach, Montag bis Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr, Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr, Freitag 8.00 - 13.00 Uhr, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich stehen die Planunterlagen unter www.fischerbach.de zur Verfügung.
Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten aus:
- Umweltbericht mit Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch,
Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima / Luft, Orts- / Landschafts-
bild, Kultur- und sonstige Sachgüter mit Darstellung des Eingriff-
umfangs und Darstellung der Kompensationsmaßnahmen.
- Artenschutzrechtliche Untersuchung zu Schmetterlingen (Thymian-
Ameisenbläuling), Brutvögeln, Reptilien. Untersuchung der
Lebensraumstrukturen und Benennung von Vermeidungsmöglich-
keiten, um eine Gefährdung oder Beeinträchtigung geschützter Tier-
und Pflanzenzarten führen, zu vermeiden.
- Umweltinformationen aus verfügbaren Stellungnahmen der
Behörden und Träger öffentlicher Belange:
o Hinweis auf Beeinträchtigung des gewachsenen Ortsbildes durch
vorgesehene Bebauung des weithin sichtbaren Südhanges.
o Lage des Plangebiets innerhalb des nach § 4 LBO erforderlichen
Waldabstandes, so dass eine 30 Meter in die Waldflächen
hineinragende Niederwaldbewirtschaftung in Hanglage erforder-
lich und dauerhaft zu sichern ist.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Fischerbach, den 31.05.2019
Thomas Schneider, Bürgermeister
Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Panoramahisle“ und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Der Gemeinderat der Gemeinde Fischerbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.06.2018 beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Panoramahisle“ aufzustellen und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Panoramahisle“ wird die Errichtung von bis zu vier Ferienhäusern angestrebt, um das Angebot von Übernachtungsmöglichkeiten für Touristen zu erweitern und den landschaftsgebundenen Tourismus zu stärken.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus der abgedruckten Planskizze.
Zur Information der Öffentlichkeit liegen der Bebauungsplan-Vorentwurf und die örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 29.10.2018 bis zum 30.11.2018 bei der Gemeinde Fischerbach, Hauptstraße 38, 77716 Fischerbach aus. Zusätzlich stehen die Planunterlagen unter www.fischerbach.de zur Verfügung. Stellungnahmen zur Bebauungsplanung können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bis zum 30.11.2018 bei der Gemeinde Fischerbach abgegeben werden.
Fischerbach, den 26.10.2018
Thomas Schneider, Bürgermeister